Gästekarte

Gästekarte – GEWÄSSERORDNUNG (AUSZÜGE)

Der Gastkartenverkauf erfolgt nur an Angler die dem Verein
bereits persönlich und positiv bekannt sind und einen Paten nennen können.

Hiervon ausgenommen sind Kurgäste und Urlauber in Bad Dürkheim.
Der Verkauf ist auf 5 Karten pro Jahr und Person begrenzt.

Angelzeit
Von 4 Uhr bis 1 Uhr.
Bei Entfernung vom Angelplatz sind sämtliche Angelgeräte aus dem Wasser zu nehmen!

Fangeräte
2 Handruten (jedoch nur eine Raubfischangel

Es darf nur mit einem Haken oder auf Raubfisch mit Zwilling sowie Drilling am System mit totem Köderfisch geangelt werden.
Der Gebrauch einer Senke (Hebgarn) ist ausdrücklich verboten.

Es darf nur vom Ufer aus gefischt werden. Fischen bei geschlossener Eisdecke und vom Boot aus ist nicht erlaubt.
Setzkescher dürfen verwendet werden (mind. 3,5 m lang und 50 cm Mindestdurchmesser).

Lebende Fische, Frösche und lebende warmblütige Tiere dürfen nicht als Köder verwendet werden.
Die Benutzung von schwimmenden Ködern (z. B. Schwimmbrot) ist nicht gestattet.

Das Spinnangeln (nur mit einer Rute) mit Kunstködern (Blinker, Twister etc.) ist erlaubt,
jedoch nur mit einer Anbissstelle (einem Haken, einem Zwilling oder Drilling).
Ggf. ist bei Wobblern eine Anbissstelle zu entfernen.

Schonzeiten, Mindestmaße und Fangmengen
Gültig sind die Schonzeiten und Mindestmaße des Jahresfischereischeines.

Geändert sind folgende Mindestmaße:

  • Hecht 50 cm
  • Karpfen 40 cm
  • Zander 50 cm
  • Forelle 25 cm
  • Wels 80 cm
  • Aal 50 cm

Stör, Saibling und Schleie haben ganzjährige Schonzeit.

Es dürfen pro Tag gefangen werden:

  • 1 Hecht oder Zander
  • 2 Aale
  • 1 Forelle
  • 1 Karpfen
  • 3 Pfund Weißfisch

Barsche ohne Begrenzung

Bein Erreichen der zulässigen Fangmenge darf anschließend nicht mehr auf die gleiche Fischart geködert werden.
Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Zur Benutzung als Köderfische dürfen nur Weißfische gefangen werden.
Den Kontrollorganen sind auf Verlangen Fischereipapiere, Fanggeräte, Fischbehälter und Fische vorzuzeigen.
Die Angeln müssen, wenn fängig gestellt, stets unter persönlicher Aufsicht des Erlaubnis-scheininhabers sein.
Dies gilt auch bei Verwendung von Funk-Bissanzeigern.